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Reinigungsvertrag: diese Punkte vor der Unterschrift prüfen

Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung, Vertretung, Schlüssel: Was in einem Vertrag über Gebäudereinigung klar geregelt sein sollte.

Staubwedel auf einem Holzschreibtisch
Foto: Liliana Drew / Pexels

Ein Reinigungsvertrag läuft oft über Jahre. Diese Punkte sollten Sie vor der Unterschrift prüfen.

Leistungsverzeichnis als Anlage

Der Vertrag sollte auf ein Leistungsverzeichnis verweisen, das als Anlage beiliegt. Ohne Anlage ist unklar, was der Preis abdeckt.

Laufzeit und Kündigung

Schreiben Sie Laufzeit und Kündigungsfrist ausdrücklich in den Vertrag. Fehlt eine Regelung, gilt das Gesetz, und welche Vorschrift greift, hängt davon ab, wie der Vertrag rechtlich eingeordnet wird. Eine klare Frist erspart diese Frage.

Preisanpassung

Klauseln zur Preisanpassung sind üblich, weil der Tariflohn in der Gebäudereinigung regelmäßig steigt. Die Klausel sollte sagen, woran sich die Anpassung orientiert und ab wann sie gilt.

Vertretung

Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Reinigungskraft? Der Vertrag sollte festlegen, dass die Firma für Ersatz sorgt und die Leistung trotzdem erbracht wird.

Reklamationen

Legen Sie fest, wie Sie Mängel melden, zum Beispiel per E-Mail, und bis wann nachgebessert wird. Das ist einfacher als eine spätere Diskussion über Preisminderung.

Schlüssel und Haftung

  • Wer bekommt welche Schlüssel, gegen Quittung?
  • Deckt die Betriebshaftpflicht Schäden und den Verlust fremder Schlüssel ab?
  • Wer haftet, wenn eine Tür offen bleibt?

Material

Wer stellt Reinigungsmittel und Maschinen, wer die Verbrauchsartikel wie Papierhandtücher, Seife und Müllbeutel? Wenn die Firma Verbrauchsartikel liefert, sollte klar sein, wie sie abgerechnet werden.

Kontrollen

Gemeinsame Begehungen in festen Abständen, zum Beispiel einmal im Quartal, machen Probleme sichtbar, bevor sie sich häufen.

Dieser Beitrag ist eine Checkliste und ersetzt keine Rechtsberatung.

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