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Treppenhausreinigung in Berlin
Regelmäßige Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen in Wohn- und Geschäftshäusern, für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften.

Was dazugehören kann
- Treppen und Podeste: kehren und feucht wischen
- Geländer und Handläufe: abwischen
- Eingangsbereich: Haustür innen, Briefkastenanlage, Klingeltableau, Schmutzfangmatte
- Fensterbänke und Heizkörper im Treppenhaus
- Aufzug: Kabine, Boden, Bedientableau
- Keller, Waschküche, Hof nach Plan
Rhythmus
Für Treppenhäuser sind wöchentliche oder vierzehntägliche Termine verbreitet. Häuser mit viel Durchgangsverkehr, etwa mit Läden oder Praxen im Erdgeschoss, brauchen oft einen kürzeren Abstand im Eingangsbereich als in den oberen Etagen.
Abrechnung über die Betriebskosten
Die laufende Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile zählt nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden können, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Einzelheiten stehen im Ratgeber-Beitrag zu diesem Thema.
Was wir für ein Angebot brauchen
- Anzahl der Aufgänge und Etagen
- Aufzug ja oder nein
- welche Keller-, Hof- und Nebenflächen dazugehören
- gewünschter Rhythmus
- Übergabe der Schlüssel (der Verlust von Schlüsseln ist über unsere Betriebshaftpflicht versichert)
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