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Grundreinigung vor der Neuvermietung: Checkliste

Welche Stellen bei der Grundreinigung einer leeren Wohnung oder Gewerbeeinheit oft übersehen werden, als Liste zum Abhaken.

Leere, helle Wohnung mit Fliesenboden und Treppe
Foto: Max Vakhtbovych / Pexels

Eine leere Einheit zeigt jeden Fleck. Diese Liste hilft Vermietern und Hausverwaltungen, vor der Übergabe nichts zu vergessen.

Reihenfolge

Die Grundreinigung kommt nach allen Handwerkern. Wer vor dem Maler reinigt, reinigt zweimal.

Checkliste

Allgemein

  • Türen, Türblätter und Zargen
  • Lichtschalter und Steckdosen
  • Heizkörper, auch zwischen den Rippen
  • Fensterbänke innen
  • Sockelleisten
  • Einbauschränke innen und außen

Küche

  • Schränke innen und außen
  • Spüle und Armatur entkalken
  • Arbeitsflächen und Fliesenspiegel
  • Geräte außen, Backofen und Kühlschrank innen, falls vorhanden
  • Dunstabzug außen

Bad und WC

  • WC, Waschbecken, Dusche oder Wanne
  • Kalk an Armaturen, Brausekopf und Duschabtrennung
  • Fliesen und Fugen
  • Spiegel und Ablagen
  • Lüftungsgitter

Böden

  • Kanten und Ecken
  • Belag passend reinigen, bei Bedarf neue Pflegeschicht

Außen und Nebenräume

  • Balkon oder Terrasse
  • Kellerabteil, falls mitvermietet
  • Briefkasten

Kosten

Die einmalige Reinigung vor einer Neuvermietung gehört nicht zu den Betriebskosten, die auf die übrigen Mieter umgelegt werden dürfen. Sie ist Sache des Vermieters oder wird mit dem ausziehenden Mieter geregelt.

Fotos

Machen Sie nach der Reinigung Fotos von jedem Raum. Sie helfen bei der Übergabe und später bei Fragen zum Zustand.

Angebot gewünscht? Die Schnellanfrage auf dieser Seite fragt die nötigen Eckdaten ab. Mehr zur Leistung: Grundreinigung.

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