Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026: was er für Ihr Angebot bedeutet
Seit 1. Januar 2026 gelten 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Was das für Stundensätze und Angebote heißt.

Die Gebäudereinigung hat einen eigenen Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Er gilt für alle Betriebe der Branche, auch ohne Tarifbindung.
Die Zahlen seit 1. Januar 2026
| Stundenlohn | |
|---|---|
| Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € |
| zum Vergleich: gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € |
Die Werte stammen aus dem Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk. Die Lohngruppen 1 und 6 wurden per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Sie gelten bundesweit, ohne Unterschied zwischen Ost und West.
Welche Lohngruppe gilt?
Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Bezeichnung im Arbeitsvertrag. Büro-, Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung fallen in der Regel unter Lohngruppe 1. Wer überwiegend Glas- und Fassadenflächen reinigt, gehört in Lohngruppe 6.
Was das für Ihr Angebot heißt
Der Stundenlohn ist nur ein Teil des Preises. Auf jede Arbeitsstunde kommen Sozialversicherung, Urlaub, Krankheitstage, Material, Anfahrt und Verwaltung. Ein Stundenverrechnungssatz, der nur knapp über 15 Euro liegt, kann diese Kosten nicht decken.
Wenn ein Angebot trotzdem sehr niedrig ist, gibt es meist zwei Erklärungen: Es sind sehr wenige Stunden eingeplant, oder die Kalkulation geht nicht auf. Beides merken Sie später an der Qualität.
Preisanpassungen
Viele Reinigungsverträge enthalten eine Klausel, nach der sich der Preis ändert, wenn der Tariflohn steigt. Achten Sie darauf, dass sie nachvollziehbar formuliert ist, zum Beispiel als Anpassung um den Prozentsatz der Lohnerhöhung.
Angebot gewünscht? Die Schnellanfrage auf dieser Seite fragt die nötigen Eckdaten ab. Mehr zur Leistung: Büroreinigung.